Umzug mit Grundsicherung: Was zahlt das Amt? (Sozialhilfe & neue Grundsicherung 2026)
Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe: Wann das Sozialamt Umzugskosten übernimmt und was sich ab Juli 2026 ändert.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-02 · Redaktion WieVielKostetMeinUmzug.de
Bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) übernimmt das Sozialamt die Umzugskosten nach demselben Grundprinzip wie beim Bürgergeld: Der Umzug muss vorher als notwendig anerkannt und schriftlich zugesichert werden. Typische anerkannte Gründe sind Pflegebedürftigkeit, fehlende Barrierefreiheit der aktuellen Wohnung oder eine nicht mehr angemessene Miete.
Grundsicherung ist nicht gleich Bürgergeld – die Begriffe im Überblick
Der Begriff "Grundsicherung" wird in Deutschland für zwei unterschiedliche Sozialleistungen verwendet, was häufig zu Verwechslungen führt:
| Leistung | Rechtsgrundlage | Zielgruppe | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | SGB XII | Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung ohne ausreichendes Einkommen | Sozialamt |
| Bürgergeld / ab 1. Juli 2026: neue Grundsicherung (Grundsicherungsgeld) | SGB II | Erwerbsfähige Personen ohne ausreichendes Einkommen | Jobcenter |
| Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) | SGB XII | Personen ohne Erwerbsfähigkeit, die keine Altersgrundsicherung beziehen | Sozialamt |
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und einen Umzug planen, lesen Sie zusätzlich unseren Artikel zu Jobcenter und Umzugskosten, da dort das Verfahren nach SGB II im Detail beschrieben ist. Dieser Artikel konzentriert sich auf Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe nach SGB XII.
Wann übernimmt das Sozialamt einen Umzug?
Auch beim Sozialamt gilt: notwendig und angemessen. Anerkannte Gründe sind unter anderem:
- Der Umzug in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung ist wegen gesundheitlicher Einschränkungen erforderlich
- Ein Umzug in ein Pflegeheim oder eine betreute Wohnform ist aus gesundheitlichen Gründen notwendig
- Die aktuelle Miete überschreitet dauerhaft die örtliche Angemessenheitsgrenze
- Die Wohnung ist objektiv nicht mehr bewohnbar (z. B. Schimmel, Substanzschäden)
- Kündigung durch den Vermieter ohne eigenes Verschulden
So läuft der Antrag ab
- Frühzeitig beim Sozialamt vorsprechen und den Umzugswunsch mit Begründung darlegen.
- Schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird.
- Nachweise beilegen: ärztliche Atteste, Pflegegradbescheid, Kündigungsschreiben, mehrere Kostenvoranschläge.
- Schriftliche Zusicherung abwarten – erst danach den Mietvertrag unterschreiben.
- Umzug durchführen, alle Belege und Rechnungen aufbewahren und zur Abrechnung einreichen.
Was wird bei einem genehmigten Umzug übernommen?
Ähnlich wie beim Bürgergeld-Verfahren können anerkannt werden:
- Transport- und Fahrzeugkosten
- Umzugskartons und Verpackungsmaterial
- Kosten für Umzugshelfer oder eine professionelle Umzugsfirma, insbesondere bei gesundheitlicher Notwendigkeit
- Mietkaution für die neue Wohnung (meist als Darlehen)
- In begründeten Fällen: doppelte Miete für eine kurze Übergangszeit
Die genaue Höhe wird nicht pauschal festgelegt, sondern anhand der eingereichten Kostenvoranschläge und der Angemessenheit im Einzelfall von der Sachbearbeitung geprüft.
Auswirkung der Bürgergeld-Reform 2026 auf Grundsicherung im Alter
Die zum 1. Juli 2026 in Kraft tretende Reform betrifft in erster Linie das Bürgergeld nach SGB II, das in "Grundsicherungsgeld" umbenannt und inhaltlich angepasst wird (u. a. schärferes Sanktionssystem, geänderte Karenzzeit bei Mietkosten). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII ist ein eigenständiges Gesetz. Ob und in welchem Umfang sich hieraus mittelbare Änderungen ergeben, ist individuell beim zuständigen Sozialamt zu erfragen, da sich Verwaltungspraxis und Richtwerte lokal unterscheiden können.
Wie viel kostet Ihr Umzug?
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Quellen
- SGB XII, Viertes Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), gesetze-im-internet.de
- Bundesregierung: Bundesrat billigt neue Grundsicherung
- buerger-geld.org: Neue Grundsicherung – wer ab 2026 Grundsicherungsgeld bekommt
- Zuständiges örtliches Sozialamt (Auskunft im Einzelfall)
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Sozialrechtsberatung. Da sich die Regeln rund um die Grundsicherungsreform 2026 in der Übergangsphase befinden, empfehlen wir eine individuelle Beratung beim zuständigen Sozialamt oder einer Sozialberatungsstelle.
Häufige Fragen
Ist Grundsicherung dasselbe wie Bürgergeld?
Nein, das sind zwei unterschiedliche Leistungen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII) richtet sich an Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Bürgergeld (SGB II, ab Juli 2026 umbenannt in Grundsicherungsgeld) richtet sich an erwerbsfähige Personen. Beide Systeme regeln Umzugskosten aber nach einem ähnlichen Prinzip: Notwendigkeit plus vorherige Zusicherung.
Wer zahlt Umzugskosten bei Grundsicherung im Alter?
Zuständig ist das Sozialamt der Kommune. Wie beim Bürgergeld muss der Umzug vorher als notwendig anerkannt werden, zum Beispiel wegen Pflegebedürftigkeit, Barrierefreiheit oder einer nicht mehr angemessenen Miete.
Was ändert sich für Sozialhilfe-Empfänger durch die Bürgergeld-Reform 2026?
Die Reform zum 1. Juli 2026 betrifft in erster Linie das SGB II (Bürgergeld/neue Grundsicherung für Erwerbsfähige). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII ist ein separates Gesetz und von dieser konkreten Reform nicht automatisch in gleicher Weise betroffen – Details sollten beim zuständigen Sozialamt erfragt werden.
Muss ich beim Sozialamt auch vor der Unterschrift des Mietvertrags nachfragen?
Ja, das Prinzip ist identisch zum Bürgergeld: Ohne vorherige schriftliche Zusicherung des Sozialamts wird eine spätere Kostenübernahme häufig verweigert, selbst wenn der Umzug im Nachhinein sinnvoll war.
Übernimmt das Sozialamt auch einen Umzug ins Pflegeheim?
Ja, ein Umzug in ein Pflegeheim aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen gilt in der Regel als notwendig und wird bei entsprechendem Nachweis (Pflegegrad, ärztliches Attest) häufig anerkannt. Auch hier gilt: Antrag und Zusicherung sollten vor größeren Verpflichtungen eingeholt werden.