Umzugskosten von der Steuer absetzen: Pauschale und Voraussetzungen 2026

Beruflich bedingte Umzugskosten als Werbungskosten absetzen: Pauschale 964 €, anerkannte Gründe und was das Finanzamt akzeptiert.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-02 · Redaktion WieVielKostetMeinUmzug.de

Umzugskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist – etwa durch Stellenwechsel, Versetzung oder eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs. Für sonstige Auslagen gilt 2026 eine Pauschale von 964 Euro für Alleinstehende, plus 643 Euro für jede weitere mitziehende Person, ohne Einzelnachweis.

Voraussetzung: Der Umzug muss beruflich veranlasst sein

Ein rein privater Umzug – etwa in eine größere oder schönere Wohnung ohne beruflichen Zusammenhang – ist steuerlich nicht absetzbar. Das Finanzamt erkennt folgende Gründe als beruflich veranlasst an:

  1. Stellenwechsel – neuer Arbeitgeber oder neue Arbeitsstelle erfordert den Umzug
  2. Erstmalige Aufnahme einer Berufstätigkeit – z. B. nach Studium oder Ausbildung
  3. Versetzung durch den Arbeitgeber – etwa an einen anderen Unternehmensstandort
  4. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung
  5. Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde täglich – wenn der Umzug den täglichen Arbeitsweg um mindestens eine Stunde (Hin- und Rückweg zusammen) verkürzt

Trifft einer dieser Gründe zu, gilt der Umzug als beruflich veranlasst, unabhängig davon, ob gleichzeitig auch private Motive eine Rolle spielen.

Die Umzugskostenpauschale 2026

Für sonstige, nicht einzeln nachzuweisende Auslagen (z. B. Trinkgelder für Helfer, Ummeldegebühren, kleinere Anschaffungen) gilt eine Pauschale, die ohne Belege angesetzt werden kann:

Personenkreis Pauschale
Alleinstehende 964 €
Verheiratete/eingetragene Lebenspartner (zusätzlich) + 643 €
Jede weitere im Haushalt lebende Person (z. B. Kinder) + 643 € pro Person

Diese Beträge basieren auf dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und gelten unverändert für 2025 und 2026.

Was kann zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden?

Neben der Pauschale lassen sich weitere Kosten mit Einzelnachweis geltend machen:

  • Transportkosten (Umzugsunternehmen, Mietwagen/Transporter, Kraftstoff)
  • Maklergebühren für die Vermittlung der neuen Wohnung
  • Doppelte Mietzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der alten Wohnung
  • Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen
  • Kosten für den fachgerechten Einbau von Elektrogeräten (Küche, Waschmaschinenanschluss)
  • Kosten für Nachhilfeunterricht der Kinder, falls durch den Umzug ein Schulwechsel notwendig wird (bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag)

Übersicht: Pauschale oder Einzelnachweis?

Kostenart Pauschale ansetzbar? Einzelnachweis nötig?
Trinkgeld für Umzugshelfer, kleinere Auslagen Ja (in der Pauschale enthalten) Nein
Transportkosten (Umzugsfirma/Mietwagen) Nein Ja
Maklergebühren neue Wohnung Nein Ja
Doppelte Miete bis Kündigungsfristende Nein Ja
Ummeldegebühren, Fahrtkosten zu Besichtigungen Nein Ja

So tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung ein

  1. Anlage N der Einkommensteuererklärung öffnen (Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit).
  2. Beruflichen Grund für den Umzug kurz dokumentieren (z. B. Kopie des Versetzungsschreibens aufbewahren, muss nicht zwingend eingereicht werden, aber bei Rückfragen hilfreich).
  3. Pauschale für sonstige Auslagen eintragen oder tatsächliche Kosten mit Belegen ansetzen – je nachdem, was höher ausfällt.
  4. Zusätzliche Einzelposten (Transport, Makler, doppelte Miete) mit Belegen separat aufführen.
  5. Erhält man vom Arbeitgeber eine steuerfreie Umzugskostenerstattung, mindert diese die absetzbaren Werbungskosten entsprechend.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die konkrete Anerkennung der beruflichen Veranlassung entscheidet im Zweifel das zuständige Finanzamt im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kann ich meine Umzugskosten immer von der Steuer absetzen?

Nein, nur wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Ein rein privat motivierter Umzug, etwa in eine größere Wohnung ohne beruflichen Anlass, ist steuerlich in der Regel nicht absetzbar. Das Finanzamt erkennt bestimmte berufliche Gründe wie Stellenwechsel, Versetzung oder erhebliche Fahrzeitverkürzung an.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale 2026?

Die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen liegt für Alleinstehende bei 964 Euro, ohne dass Einzelnachweise erbracht werden müssen. Für jede weitere mitziehende Person im Haushalt erhöht sich der Betrag um 643 Euro. Diese Werte gelten unverändert auch für 2025 und 2026.

Welche beruflichen Gründe erkennt das Finanzamt für einen absetzbaren Umzug an?

Anerkannt werden in der Regel: ein Arbeitsplatzwechsel, die erstmalige Aufnahme einer Berufstätigkeit, eine Versetzung durch den Arbeitgeber, die Beendigung einer doppelten Haushaltsführung sowie eine Verkürzung der täglichen Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde.

Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

Beruflich veranlasste Umzugskosten werden in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen. Wer keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, kann die vollen nachgewiesenen Kosten beziehungsweise die Pauschale ansetzen.

Kann ich zusätzlich zur Pauschale auch Transportkosten und Maklergebühren absetzen?

Ja, neben der Pauschale für sonstige Auslagen können nachgewiesene Kosten wie Transportkosten, Maklergebühren für die neue Wohnung, doppelte Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist sowie Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen separat als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie belegt sind.